Storno bedingungen

Stornobedingungen

Wir möchten unsere Rückerstattungsrichtlinie so flexibel wie möglich gestalten und sind dankbar für die Unterstützung durch Lieferanten, Logistik, Medien und alle weiteren Partner. Vielen Dank für euer Verständnis, dass wir die Kosten für die Organisation von Lakes ’n’ Knödel decken müssen.

Rückerstattungen der Startgebühr:

  • Bis 31. Januar 2026: 70 % der Startgebühr

  • Vom 1. Februar bis 30. April 2026: 50 % der Startgebühr

  • Vom 1. Mai bis 15. Juni 2026: 25 % der Startgebühr

  • Ab 16. Juni 2026: keine Rückerstattung

Für die Optionen 2 und 3 bieten wir zusätzlich die Möglichkeit: Wenn innerhalb von 10 Tagen ein Ersatzteilnehmer gefunden wird, können wir 70 % der Startgebühr erstatten.

Sollte das Event aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, behördlichen Eingriffen, schweren Unfällen während des Events, Pandemien, Lockdowns oder ähnlichen Gründen abgesagt werden, wird die Lakes ’n’ Knödel Organisation das Event neu terminieren. Die Teilnehmer:innen können dann zwischen zwei Optionen wählen:

1) Den Startplatz für das neu terminierte Event behalten

2) Innerhalb eines begrenzten Zeitraums eine Rückerstattung von 70 % der Startgebühr erhalten

Sobald das Event begonnen hat, wird keine Rückerstattung gewährt, falls es abgesagt, verschoben oder umgeleitet wird.
Bei schlechtem Wetter oder riskanten Bedingungen kann die Strecke teilweise umgeleitet werden. In diesem Fall werden ebenfalls keine Rückerstattungen angeboten.

Die Rückerstattungsrichtlinie wird strikt angewendet.
Bei Fragen könnt ihr uns jederzeit unter office@lakesnknoedel.com kontaktieren.

Das Starterpaket wird nach einer Stornierung nicht verschickt und kann nur vor Ort abgeholt werden. Es ist an die Teilnahme am Event gebunden.

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